Ein Produkt kann technisch einwandfrei sein und trotzdem Ärger mit der Marktüberwachung oder mit Kunden bekommen – weil die Bedienungsanleitung in der falschen Sprache beiliegt. Gerade im Mittelstand, der in viele EU-Länder liefert, wird die Anleitung oft zuletzt geplant und zuerst geprüft.
Dieser Ratgeber erklärt, welche Sprachen verlangt werden, was die EU-Vorschriften tatsächlich sagen, was sich mit der neuen Maschinenverordnung ändert und wie Sie Anleitungen für viele Märkte übersetzen, ohne das Budget zu sprengen.
Grundregel: Das Zielland entscheidet
Das EU-Produktrecht legt keine einheitliche Sprache fest. Die zentralen Vorschriften verlangen Anleitungen und Sicherheitsinformationen in einer Sprache, die von Verbrauchern bzw. Verwendern „leicht verstanden werden kann“ und die der jeweilige Mitgliedstaat festlegt. In der Praxis ist das meist die Amtssprache des Ziellandes. In Deutschland selbst verlangt das Produktsicherheitsgesetz die Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache.
| EU-Vorschrift | Gilt für | Regel zur Sprache |
|---|---|---|
| Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 (GPSR), seit 13.12.2024 | Verbraucherprodukte | Klare Anleitung und Sicherheitsinformationen in einer vom Mitgliedstaat festgelegten, leicht verständlichen Sprache (Art. 9 Abs. 7) |
| Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU | Elektrische Betriebsmittel | Anleitung und Sicherheitsinformationen in einer vom Mitgliedstaat festgelegten, leicht verständlichen Sprache (Art. 6 Abs. 7) |
| Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, ab 14.01.2027 | Maschinen und dazugehörige Produkte | Betriebsanleitung, Sicherheitsinformationen und Angaben nach Anhang III in einer vom Mitgliedstaat festgelegten Sprache (Art. 10 Abs. 7) |
Auch die EU-Konformitätserklärung muss in die vom jeweiligen Mitgliedstaat verlangte(n) Sprache(n) übersetzt werden – das steht ausdrücklich in der Niederspannungsrichtlinie und in der Maschinenverordnung.

Beispiele für nationale Sprachregeln
- Frankreich schreibt Französisch für Anleitungen und Produktinformationen vor (Loi Toubon).
- Belgien hat drei Amtssprachen; Anleitungen erscheinen meist auf Niederländisch, Französisch und Deutsch.
- Finnland ist zweisprachig – Verbraucherprodukte brauchen oft Finnisch und Schwedisch.
- Österreich und Luxemburg akzeptieren Deutsch; in Luxemburg ist auch Französisch üblich.
- EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein) wenden dieselben EU-Produktregeln mit eigener Sprache an; die Schweiz hat eigene Regeln und mehrere Landessprachen.
Prüfen Sie für jedes Zielland die aktuellen nationalen Vorgaben: Manche akzeptieren Englisch für Unterlagen, die sich nur an Fachpersonal richten – viele nicht.
Was sich mit der Maschinenverordnung 2027 ändert
- Digitale Betriebsanleitungen sind erlaubt – wenn auf dem Produkt angegeben ist, wie man sie erreicht, sie heruntergeladen und gedruckt werden können und während der Lebensdauer, mindestens aber 10 Jahre lang, online bleiben.
- Papier auf Wunsch: Verlangt der Käufer beim Kauf eine gedruckte Anleitung, muss der Hersteller sie innerhalb eines Monats kostenlos liefern.
- Sicherheitsinformationen auf Papier für Maschinen, die auch von Laien genutzt werden können.
- Wartungsanleitungen für vom Hersteller beauftragtes Fachpersonal dürfen in nur einer EU-Amtssprache vorliegen, die dieses Personal versteht.
- Die Kennzeichnungen „Originalbetriebsanleitung“ und „Übersetzung der Originalbetriebsanleitung“ aus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG kommen im Text der neuen Verordnung nicht mehr vor.
Typische Fehler
- Nur das Sicherheitskapitel wird übersetzt, Montage und Wartung bleiben auf Deutsch.
- Text in Bildern und Zeichnungen, den niemand übersetzen kann.
- Warnschilder am Produkt passen nicht zur übersetzten Anleitung.
- Uneinheitliche Begriffe in Anleitung, Verpackung und Konformitätserklärung.
- Alte Übersetzungen passen nach einer Konstruktionsänderung nicht mehr zum Modell.
- Maschinell übersetzte Warnhinweise ohne menschliche Prüfung.
So übersetzen Sie Anleitungen kosteneffizient
- Bearbeitbare Quelldatei nutzen (Word, InDesign-Export, PowerPoint) statt PDF, und keinen Text in Bildern.
- Vorhandenes wiederverwenden: Anleitungen ähnlicher Modelle teilen die meisten Sätze. Laden Sie frühere Übersetzungen als Translation Memory hoch; bei Linigu Translator sind 100%-Treffer kostenlos.
- Terminologie vorab festlegen – mit einem Glossar, damit jede Sprache dieselben Begriffe wie Ihre Typenschilder nutzt.
- KI übersetzen lassen, sicherheitsrelevante Teile prüfen: 0,005 $ pro Wort, eine Anleitung mit 12.000 Wörtern kostet so rund 60 $ pro Sprache. Mehr dazu: was kostet eine Übersetzung.
- Im Online-Editor prüfen, Segment für Segment – siehe unseren Editor-Ratgeber – und zum Schluss mit dem kostenlosen QA Checker Zahlen, Einheiten und Begriffe kontrollieren.
Sie brauchen eine geprüfte oder beglaubigte Übersetzung Ihrer Anleitung? Für sicherheitskritische Texte in vielen Sprachen schreiben Sie an info@linigu.com – wir planen Sprachen und Prüfung gemeinsam mit Ihnen.
Häufige Fragen
Reicht eine englische Anleitung für die EU?
Meist nicht. Jeder Mitgliedstaat legt die Sprache fest. Bei Verbraucherprodukten sollten Sie die Sprache jedes Ziellandes einplanen.
Darf die Betriebsanleitung nur digital sein?
Für Maschinen ab dem 14. Januar 2027 ja, unter Bedingungen: Zugang auf dem Produkt angegeben, druck- und speicherbar, mindestens 10 Jahre online, Papier auf Wunsch und Sicherheitsinformationen auf Papier bei laientauglichen Maschinen.
Muss die Konformitätserklärung übersetzt werden?
Ja, in die Sprache(n), die der Mitgliedstaat verlangt, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird.
Wie halte ich viele Sprachversionen aktuell?
Arbeiten Sie mit einer Quelldatei und einem Translation Memory und übersetzen Sie bei Modelländerungen nur die geänderten Sätze.